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Bezahl-Apps für Freunde: Betrugsmaschen erkennen & vermeiden

Wenn es um die Bezahlung von gemeinsamen Ausgaben, Geschenken oder privaten Darlehen geht, spielen Bezahloptionen für Freunde eine immer größere Rolle. Auch Rechnungen für Waren und Dienstleistungen werden von vielen Nutzern über Online-Bezahldienste beglichen, obwohl dies aufgrund des häufig fehlenden Käuferschutzes nicht empfehlenswert ist. Immer dann, wenn der Käuferschutz entfällt, häufen sich die Beschwerden über Betrugsfälle rund um die Online-Bezahldienste. Wir haben uns angesehen, welche Betrugsfälle auffällig sind und wie Opfer reagieren können.

Betrug mit Bezahl-Apps - Das Wichtigste im Überblick:

  • Bezahl-Apps sind Überweisungsoptionen, die optionalen Käuferschutz bieten.

  • Kriminelle nutzen verschiedene Methoden der Apps für Betrug.

  • Bei einer Fehlüberweisung ist Eile geboten.

  • Eine Transaktion kann nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden.

  • Bei Betrug sollte schnellstmöglich Anzeige erstattet werden.

  • Vorsicht im Umgang mit den Bezahl-Apps schützt vor Betrug.

Zur Übersicht

Welche Betrugsmaschen gibt es bei Online-Bezahldiensten?

Betrug mit Apps für das Online-Bezahlen ist ein lukratives Geschäft für Kriminelle, da immer mehr User entsprechende Dienstleister nutzen. Mit Blick auf die jeweilige Betrugsmasche mit Online-Bezahldiensten wird das Risiko deutlicher, da Kriminelle mit einem Höchstmaß an Kreativität vorgehen. Die folgende Übersicht zeigt, warum immer mehr User berichten, eine schlechte Erfahrung mit Bezahl-Apps für Freunde gemacht zu haben:

  • Betrug beim Online-Shopping: Die wohl häufigste Betrugsmasche mit Bezahl-Apps ist der Missbrauch der Dienste bei Einkäufen im Internet. Dabei verlangen Verkäufer eine Zahlung für Waren oder Dienstleistungen über eine bestimmte Überweisungsoption der jeweiligen Zahlungsdienstleister und umgehen damit den Käuferschutz. Die Opfer haben zumeist keine Möglichkeit, dann noch ihr Geld zurückzufordern, wenn die Ware falsch, kaputt oder gar nicht angekommen ist.

  • Identitätsbetrug: Eine weitere Betrugsmasche bei den Bezahlmethoden für Freunde ist das Vortäuschen falscher Tatsachen durch Kriminelle. Diese geben zum Beispiel an, von einer Behörde oder einem Unternehmen zu sein und wollen so Zahlungen erzwingen oder die Daten ihrer Opfer ausspionieren, indem sie Probleme mit dem Konto beim jeweiligen Zahlungsdienstleister vortäuschen.

  • Gefälschte Bestätigungen: Bei diesem Betrug mit Online-Bezahldiensten verschicken die Käufer gefälschte Zahlungsbestätigungen per E-Mail an ihre Opfer. Zusätzlich wird zu einer Überweisung für die Versandkosten aufgefordert. Geht der Verkäufer auf diese Betrugsmasche ein, verliert er das Geld für die angebliche Fracht und bleibt zudem auf der Ware sitzen.

  • Telefon- und SMS-Betrug: Kriminelle geben sich als Mitarbeitende der Bezahldienstleister für Freunde aus und versprechen verschiedene Dinge. Zum Beispiel einen kostenlosen Käuferschutz für eine bestimmte Bezahloption, die es bei der jeweiligen Art der Überweisung jedoch gar nicht gibt.

  • Anlagebetrug: Eine weitere Betrugsmasche mit einer Bezahl-App für Freunde sind leere Versprechungen von Kriminellen, die zu Investitionen in scheinbar lukrative Projekte, Kryptowährungen oder andere Spekulationen verleiten. Für diese Geschäfte sei es unbedingt erforderlich, das Geld über eine ganz bestimmte Zahlmethode zu übertragen, was den Käuferschutz aber umgeht.

  • Vortäuschung einer Fehlüberweisung: Eine besonders raffinierte Betrugsmasche im Zusammenhang mit Online-Bezahldiensten ist es, eine getätigte Zahlung zurückzufordern. Die Täter überweisen einen Geldbetrag und fordern anschließend eine Rücküberweisung über eine Zahlungsoption ohne Käuferschutz. Im selben Moment beantragen die Täter selbst jedoch Käuferschutz für die von ihnen ursprünglich getätigte Zahlung und erhalten so das Geld zurück.


Käuferschutzprogramme

Bezahldienstleister bieten Käuferschutzprogramme für die Sicherheit ihrer Kunden. Ziel ist dabei der Schutz vor Betrug und die Absicherung vor Problemen. Kunden können Käuferschutz beantragen und erhalten so nach einer positiv ausgegangen Prüfung durch den Dienstleister ihr Geld zurückerstattet. Je nach Anbieter oder App sind bestimmte Transaktionen vom Käuferschutz ausgeschlossen, wodurch User Vorsicht walten lassen müssen.

Erste Hilfe bei Betrug mit einer Bezahl-App für Freunde

Wenn ein Käufer feststellt, dass er Opfer eines Betrugs geworden ist, stellt sich die Frage, ob sich das Geld bei einem Online-Bezahldienst zurückziehen lässt. Dies ist nur möglich, wenn die Zahlung in einem Status ist, in dem das Geld noch nicht als gebucht gilt. In dieser Phase kann eine Transaktion häufig rückgängig gemacht werden. Im Nachgang an einen Betrug das Geld ohne eine Option mit Käuferschutz zurückzubekommen ist nicht möglich, da die Zahlungen für die Dienstleister als endgültig gelten.


Sollte jedoch der umgekehrte Fall eingetreten sein und ein User irrtümlich Geld erhalten haben, so bieten sich Möglichkeiten. Der sicherste Weg ist es, die jeweilige Transaktion auszuwählen und eine Rücksendung zu veranlassen. In diesem Fall übernimmt der jeweilige Zahlungsdienstleister alle weiteren Schritte.

Bei Betrug mit einer Bezahl-App für Freunde Anzeige erstatten

Wie wir feststellen mussten, ist die Rückerstattung von Überweisungen bei bestimmten Überweisungsoptionen der Bezahl-Apps ist nicht möglich, sodass Käufer bereits im Vorfeld Vorsicht walten lassen müssen. Dennoch ist es für Opfer ratsam, zwei wichtige Schritte zu unternehmen, sobald sie von dem Betrug erfahren haben.

Der erste Schritt betrifft den Online-Bezahldienst selbst. Es ist wichtig, den Vorfall zu melden und alle Beweise zu sichern. So kann das jeweilige Unternehmen die eigenen Schutzmaßnahmen gegen Betrug weiterentwickeln. Im zweiten Schritt sollten alle Beweise rund um den Betrug mit der Bezahl-App für Freunde der Polizei übergeben werden. Hier ist eine Anzeige ratsam, damit zum einen mögliche Versicherungsfälle auf Aktenmaterial zurückgreifen können und zum anderen den Tätern das Handwerk gelegt wird. Diese können im Erfolgsfall durch die Opfer auf Schadenersatz verklagt werden.

Ungerechtfertigte Bereicherung

Sollte ein Betrag auf dem eigenen Konto landen, der nicht zugeordnet werden kann, darf dies nicht einfach ignoriert werden. Nach § 812 BGB liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor, wenn das Geld ausgegeben wird. Zwar muss der Betrag nicht sofort zurückgezahlt werden, der Empfänger sollte sich aber zumindest bei seiner Bank melden und den Fall schildern.

Schutz vor Betrugsmaschen mit Online-Bezahldiensten

Um das Betrugsrisiko im Zusammenhang mit Bezahl-Apps für Freunde zu verringern, können die Nutzer der Dienstleister im Vorfeld nicht viele Sicherheitsmechanismen einrichten. Vielmehr geht es darum, Vorsicht walten zu lassen und keine unüberlegten Überweisungen zu tätigen. Nachfolgend einige Verhaltensmaßnahmen im Zusammenhang mit Online-Bezahldiensten:

  • Keine Überweisungen für Waren und Dienstleistungen über Zahlungsoptionen tätigen, bei denen ersichtlich kein Käuferschutz besteht.

  • Nachforschen, wenn der Verkäufer explizit Überweisungen mit Zahlungsoptionen ohne Käuferschutz verlangt. Zum Beispiel den Online-Shop oder den Link zum Bezahldienstleister genau prüfen.

  • Falsch erhaltenes Geld direkt mit den jeweiligen Funktionen innerhalb der Bezahl-App zurücküberweisen.

  • Anrufen, E-Mails oder SMS vom jeweiligen Online-Bezahldienstleister zunächst misstrauisch begegnen.

  • Besonders lukrative Angebote hinterfragen, dies gilt vor allem in sozialen Medien oder durch unbekannte Quellen.

  • Bei Verkäufern, die spezielle Wünsche für die Transaktion über bestimmte Überweisungsoptionen haben, die Reputation prüfen.

  • Das Konto der Bezahl-App für Freunde mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen, falls möglich.

  • Eine Internet-Rechtsschutzversicherung wie SaferYou abschließen. Verluste durch Betrug werden durch diese abgedeckt.


"Man sollte sich auf keinen Fall während eines Kaufes irgendwelche fremden Zahlungsdienstleister aufschwatzen lassen, die man nicht kennt. Das kann schlimmstenfalls dazu führen, dass man viel Geld verliert."

Quelle: Hans-Joachim Henschel, Prävention Cybercrime beim Landeskriminalamt Niedersachsen

Mo zeigt beide Daumen nach oben, denn er weiß, dass SaferYou ihn gut schützt

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